Allgemeine Geschäftsbedingungen

Marios Catering, Inh. Mario Grgic · Bodenmattstrasse 188, 3185 Schmitten FR

Stand: Juli 2026 · Version 2.0

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Offerten, Auftragsbestätigungen, Verträge und Dienstleistungen von Marios Catering, Inh. Mario Grgic (nachfolgend «Marios Catering»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit Marios Catering ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Marios Catering in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.3 Individuelle Abreden in der Offerte oder Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

2. Offerten und Vertragsabschluss

2.1 Offerten von Marios Catering sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig, sofern in der Offerte nichts anderes vermerkt ist. Die Verfügbarkeit des Termins bleibt bis zum Vertragsabschluss vorbehalten.

2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Marios Catering zustande. Die Schriftform ist auch durch E-Mail gewahrt.

2.3 Saisonal bedingte Anpassungen einzelner Menükomponenten bei gleichwertigem Ersatz (z. B. bei Nichtverfügbarkeit einzelner Zutaten) gelten nicht als Vertragsänderung und berechtigen nicht zu Preisminderung oder Rücktritt.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

3.2 Zusatzleistungen wie Getränke, Servicepersonal, Mietmaterial, verlängerte Einsatzzeiten oder Anfahrten ausserhalb des Liefergebiets werden gemäss Offerte bzw. nach effektivem Aufwand verrechnet.

3.3 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Anlass mehr als sechs Monate und erhöhen sich in dieser Zeit die Beschaffungskosten (insbesondere Lebensmittel- und Energiepreise) erheblich, ist Marios Catering berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Beträgt die Anpassung mehr als 5 % des Auftragswerts, steht dem Auftraggeber ein kostenloses Rücktrittsrecht innert 10 Tagen ab Mitteilung zu.

4. Personenzahl

4.1 Die definitive Anzahl Gäste ist Marios Catering spätestens 7 Tage vor dem Anlass schriftlich mitzuteilen.

4.2 Die gemeldete Gästezahl bildet die Mindestverrechnungsbasis; sie wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn weniger Gäste erscheinen. Nimmt eine höhere Anzahl Gäste teil, werden die zusätzlichen Personen nach effektivem Aufwand verrechnet; ein Anspruch auf Verpflegung nicht gemeldeter Gäste besteht nicht.

4.3 Erfolgt keine fristgerechte Meldung, gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Gästezahl als vereinbart.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.2 Marios Catering kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswerts verlangen; diese wird mit der Auftragsbestätigung fällig. Bei Verträgen mit Neukunden oder Auftragswerten über CHF 5'000.00 kann die vollständige Vorauszahlung bis spätestens 5 Tage vor dem Anlass verlangt werden.

5.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber ohne weitere Mahnung einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Für jede Mahnung kann eine Mahngebühr von CHF 20.00 erhoben werden; die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.4 Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit diese von Marios Catering schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

5.5 Bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Anzahlungen ist Marios Catering berechtigt, ihre Leistungen zurückzubehalten.

6. Änderungen des Auftrags

6.1 Änderungswünsche des Auftraggebers (z. B. Menüwahl, Ablauf, Ort) sind schriftlich mitzuteilen. Marios Catering berücksichtigt sie nach Möglichkeit; ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht.

6.2 Durch Änderungen entstehende Mehrkosten werden zusätzlich verrechnet. Wesentliche Änderungen werden vor Umsetzung schriftlich bestätigt.

7. Annullation und Verschiebung

7.1 Annullationen bedürfen der Schriftform; massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Marios Catering. Es gelten folgende Annullationskosten in Prozent des Auftragswerts:

Bis 30 Tage vor dem Anlasskostenlos
29–14 Tage vor dem Anlass30 %
13–7 Tage vor dem Anlass50 %
6–3 Tage vor dem Anlass75 %
48 Stunden oder weniger sowie Nichterscheinen100 %

7.2 Zusätzlich zu den Annullationskosten sind bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Auslagen gegenüber Dritten (z. B. Mietmaterial, Spezialbestellungen) vollumfänglich zu vergüten, soweit sie nicht bereits in der Pauschale enthalten sind.

7.3 Eine einmalige Verschiebung des Anlasses auf einen von beiden Parteien akzeptierten Ersatztermin innert 12 Monaten kann anstelle der Annullation vereinbart werden; bereits entstandene Mehrkosten werden verrechnet. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.

7.4 Marios Catering wird eingesparte Aufwendungen sowie anderweitige Verwendungsmöglichkeiten der freigewordenen Kapazitäten in guten Treuen angemessen berücksichtigen.

8. Lieferung, Aufbau und Abbau

8.1 Liefer-, Aufbau- und Abbauzeiten werden individuell vereinbart. Marios Catering ist auf rechtzeitigen Zugang zum Veranstaltungsort angewiesen.

8.2 Wartezeiten und Verzögerungen, die nicht durch Marios Catering verursacht werden (z. B. fehlender Zugang, blockierte Zufahrt), können nach Aufwand zusätzlich verrechnet werden; vereinbarte Zeiten verschieben sich entsprechend.

9. Veranstaltungsort, Infrastruktur und Bewilligungen

9.1 Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten eine geeignete Zufahrt, ausreichende Parkmöglichkeiten in Ladenähe sowie die erforderlichen Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung. Bei Outdoor-Anlässen ist eine taugliche Schlechtwetterlösung (z. B. Zelt, gedeckter Bereich) bereitzustellen.

9.2 Für den Veranstaltungsort erforderliche behördliche Bewilligungen (insbesondere Benützungs-, Gastgewerbe-, Alkoholausschank- und Lärmbewilligungen) sowie allfällige Urheberrechtsabgaben (z. B. SUISA) sind Sache des Auftraggebers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

9.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Marios Catering die Räumlichkeiten und Installationen des Veranstaltungsorts im vereinbarten Umfang nutzen darf.

10. Servicezeiten und Personal

10.1 Die vereinbarte Servicezeit ist in der Offerte festgehalten. Zusätzliche Einsatzzeiten werden nach Aufwand gemäss den offerierten Stundenansätzen verrechnet; Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge bleiben vorbehalten, sofern in der Offerte ausgewiesen.

10.2 Die Anzahl und der Einsatz der Mitarbeitenden werden durch Marios Catering festgelegt. Das Weisungsrecht gegenüber dem Personal verbleibt bei Marios Catering.

11. Alkoholausschank und Jugendschutz

11.1 Beim Ausschank alkoholischer Getränke beachtet Marios Catering die gesetzlichen Abgabebeschränkungen (Jugendschutz). Das Personal ist berechtigt, Altersnachweise zu verlangen und die Abgabe von Alkohol an Minderjährige oder erkennbar alkoholisierte Personen zu verweigern.

11.2 Der Auftraggeber unterstützt Marios Catering bei der Einhaltung des Jugendschutzes und informiert Marios Catering vorgängig, wenn mit der Teilnahme Minderjähriger zu rechnen ist.

12. Mietmaterial

12.1 Zur Verfügung gestelltes Material (Geschirr, Besteck, Gläser, Buffet- und Präsentationsmaterial usw.) bleibt Eigentum von Marios Catering bzw. des jeweiligen Vermieters.

12.2 Ab Übergabe bis zur Rückgabe trägt der Auftraggeber die Gefahr für Verlust und Beschädigung, soweit diese nicht durch Marios Catering oder deren Hilfspersonen verursacht werden. Fehlendes oder beschädigtes Material wird zum Wiederbeschaffungswert verrechnet.

12.3 Beanstandungen am Mietmaterial sind bei Übergabe zu rügen; andernfalls gilt das Material als in einwandfreiem Zustand übernommen.

13. Lebensmittelsicherheit, Allergien und Speisereste

13.1 Marios Catering bereitet sämtliche Speisen nach den Grundsätzen der guten Verfahrenspraxis und den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu.

13.2 Allergien und Unverträglichkeiten von Gästen sind Marios Catering spätestens 7 Tage vor dem Anlass schriftlich mitzuteilen. Trotz grösster Sorgfalt können Spuren von Allergenen nicht ausgeschlossen werden; hierüber informiert der Auftraggeber seine Gäste.

13.3 Speisen sind zum Verzehr am Anlass bestimmt. Werden nicht konsumierte Speisen auf Wunsch des Auftraggebers übergeben, geht die Verantwortung für sachgerechte Kühlung, Lagerung und Verzehr mit der Übergabe auf den Auftraggeber über; jede Haftung von Marios Catering für Qualität, Haltbarkeit und Lebensmittelsicherheit ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Haftung

14.1 Marios Catering haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14.2 Vorbehalten bleibt die Haftung nach zwingendem Recht, insbesondere für Personenschäden und nach dem Produktehaftpflichtgesetz; diese wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

14.3 Die gleiche Haftungsordnung gilt für Hilfspersonen und beigezogene Dritte.

14.4 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beigezogene Dritte an Material, Einrichtungen oder Fahrzeugen von Marios Catering verursacht werden.

15. Höhere Gewalt

15.1 Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Epidemien und Pandemien, Streiks, Unterbrüche der Energieversorgung) befreien beide Parteien für deren Dauer von ihren Leistungspflichten. Die Parteien bemühen sich in guten Treuen um einen Ersatztermin.

15.2 Ist die Durchführung des Anlasses infolge höherer Gewalt endgültig unmöglich, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nicht stornierbare Auslagen von Marios Catering zu vergüten; weitergehende Ansprüche der Parteien bestehen nicht.

16. Datenschutz und Bildmaterial

16.1 Marios Catering bearbeitet Personendaten des Auftraggebers gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und ausschliesslich zur Abwicklung des Auftrags, zur Rechnungsstellung und zur Pflege der Geschäftsbeziehung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

16.2 Marios Catering darf am Anlass Fotos von Speisen, Buffets und Dekoration erstellen und für eigene Marketingzwecke (Website, Social Media, Drucksachen) verwenden. Aufnahmen, auf denen Gäste erkennbar sind, werden nur mit deren Einwilligung veröffentlicht. Der Auftraggeber kann der Erstellung und Verwendung von Bildmaterial jederzeit, spätestens jedoch vor dem Anlass, schriftlich widersprechen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

17.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

17.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Marios Catering. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

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